Stiftung SEF

BVG-Vorsorgelösung für Ihr Unternehmen

 

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Die Stiftung SEF ist eine Pensionskasse, die seit 1931 Personen aus der Elektrobranche und Mitglieder der EEV versichert.

Die SEF bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern zahlreiche Möglichkeiten, die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge betriebsgerecht abzusichern. Entscheiden Sie sich für eines unserer Planangebote und verbessern Sie Ihren Anspruch im Alter, bei Invalidität und Tod.
 

Die SEF bietet Ihnen folgende Vorteile:

Eine persönliche Ansprechpartnerin für alle Fragen:

Für Sie als Unternehmer

  • Garantierte Invaliden- und Hinterlassenenleistungen
  • Nachschüssige Beitragszahlung: Am Ende eines jeden Quartals bezahlen Sie ohne Zinsnachteil oder Prämienaufschlag die Beiträge der vergangenen drei Monate
  • Ehegatten- bzw. Partnerrenten werden unabhängig vom Alter und der Ehedauer ausbezahlt
  • Einkäufe in die reglementarischen Leistungen werden im Todesfall vor der Pensionierung vollumfänglich ausbezahlt

Für Sie als Einzelunternehmer

Selbstständigerwerbende können sich freiwillig zu den gleichen Bedingungen wie ihre Mitarbeitenden versichern lassen. Als Unternehmer ohne Suva-Unterstellung können Sie zudem das Unfallrisiko mittels geringem Prämienzuschlag mitversichern lassen.

Sicherheit für Sie und Ihr Unternehmen

Die Risiken Tod und Invalidität sind durch die AXA vollumfänglich versichert. Seit dem 01.01.2021 wurde die Stiftung SEF in ein teilautonomes Modell überführt. Der Stiftungsrat ist überzeugt, mit dieser Neuausrichtung die Grundlage für eine nachhaltige und weiterhin sichere Altersvorsorge mit Aussicht auf noch bessere Altersrenten zu legen.   

Wer muss sich versichern?

Obligatorisch zu versichern sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmenden, welche einen Jahreslohn beziehen, der höher ist als CHF 21’510.00. Dabei sind zu versichern:

  • ab 01. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres: das Invaliditäts-und Todesfallrisiko
  • ab 01. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres: zusätzlich die Altersleistungen

Wer bezahlt wieviel?

Die jährlichen Beiträge bemessen sich in Prozenten des versicherten Lohnes und sind mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber aufzubringen. Die jährlichen Beiträge sind in Raten vierteljährlich nachschüssig zahlbar (Zinseinsparung).

Ihre Vorteile

Sie profitieren von folgenden drei Vorteilen:
  1. Umfassende persönliche Beratung und Begleitung durch unsere Mitarbeitenden.
  2. Einfache, bedarfsgerechte und sichere Lösung für Ihr Unternehmen.
  3. Tiefere Kosten: Als Genossenschaft verwenden wir keine Gewinne für Aktionäre. Die daraus resultierenden Einsparungen geben wir an Sie weiter.

Interessiert an einer Offerte?

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein konkretes, auf Sie zugeschnittenes Angebot.