Die Betrachtung der letzten 10 Jahre zeigt die Ertragsvorteile einer teilautonomen Lösung gegenüber einer Vollversicherungslösung: Die Altersguthaben können besser verzinst werden, was eine deutliche Verbesserung der Altersleistungen bewirkt (Kapital und Rente).
Was ist anders an der neuen Lösung?
Im Falle einer anhaltenden massgeblichen Unterdeckung wird der Stiftungsrat geeignete Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Stiftung ergreifen. Neben Minderverzinsung können dies notfalls vorübergehend zusätzliche Beiträge sein, sofern nicht andere Handlungsoptionen zum Ziel führen.
Umwandlungssatz
Der obligatorische Umwandlungssatz ist im Gesetz (BVG) festgelegt und beträgt nach wie vor 6.8%. Der überobligatorische Umwandlungssatz wird vom Stiftungsrat festgelegt. Auch er verändert sich nicht und beträgt 5.000 % für Männer (Schlussalter 65) und 4.880% für Frauen (Schlussalter 64).
Nachhaltige Anlagen
Nachhaltigkeitskriterien spielen eine Schlüsselrolle im Investitionsprozess. Darum analysieren und bewerten unsere Asset Manager mehr als 7000 Unternehmen anhand von ESG-Standards. Diese Standards setzen wir konsequent um und schliessen gewisse Sektoren und Bereiche teilweise oder ganz aus. Im Einklang mit unserem Ansatz beinhalten unsere Anlagen keine Unternehmen aus folgenden Sektoren und Bereichen: